Auslösung privater Rauchmelder
Auslösung eines privaten Rauchmelders. Ohne Tätigkeit für die Feuerwehr.
33/45-01
Auslösung eines privaten Rauchmelders. Ohne Tätigkeit für die Feuerwehr.
Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Müllcontainer. Der Brand wurde durch einen Trupp unter umluftunabhängigem Atemschutz gelöscht.
Kleinbrand. 1.Rohr im Einsatz.
Angebranntes Essen auf Herd, keine Tätigkeit. Ausgelöst durch vorgeschriebene Rauchmelder.
Angebranntes Essen auf Herd, keine Tätigkeit. Ausgelöst durch vorgeschriebene Rauchmelder.
Beim Eintreffen der Feuerwehr brannte ein Sperrmüll im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses.
Gemeldet war ein brennender Fahrkartenautomat an einer Stadtbahnhaltestelle. Die erst eintreffende Polizeistreife konnte bereits nach kurzer Zeit Entwarnung geben. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
In der unterirdischen Stadtbahnhaltestelle löste die automatische Brandmeldeanlage aus. Vor Ort stellte sich heraus, dass ein rauchender Mülleimer die Anlage ausgelöst hat.
Der Mülleimer wurde mit einem Kleinlöschgerät abgelöscht.
Beim Eintreffen teilt der Anrufer mit, dass es im Motorraum zur Flammbildung gekommen sei. Das Fahrzeug wurde mit einer Wärmebildkamera überprüft. Hierbei konnte nichts festgestellt werden.
Beim eintreffen war der Brand bereits selbstständig erloschen. Somit kein Einsatz für die Feuerwehr.