Auslösung privater Rauchmelder
Auslösung privater Rauchmelder – ohne Tätigkeit für die Feuerwehr
Auslösung privater Rauchmelder – ohne Tätigkeit für die Feuerwehr
Auslösung privater Rauchmelder – ohne Tätigkeit für die Feuerwehr
Brandmeldealarm – Die Ursache konnte nicht festgestellt werden. Kein Einsatz für die Feuerwehr
Auslösung eines privaten Rauchmelders. Ohne Tätigkeit für die Feuerwehr.
Durch einen Wasserrohrbruch sind große Teile einer Werkstatt sowie die dazu gehörigen Kellerräume mit Wasser vollgelaufen. Das Wasser wurde mittels Tauchpumpen und Wassersaugern aufgenommen.
Auslösung eines privaten Rauchmelders. Ohne Tätigkeit für die Feuerwehr.
Ein besorgter Bürger meldete Funkenschlag sowie Feuerschein aus einer Straßenlaterne. Vor Ort konnte nichts festgestellt werden. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Gemeldet wurde eine brennende Hecke auf einem Gartengrundstück. Beim Eintreffen wurde der Brand bereits durch einen Passanten weitestgehend gelöscht. Nachlöscharbeiten mit einem Rohr.
Essen auf Herd. Keine Tätigkeit für die Freiwillige Feuerwehr.