Gasausströmung
Eine Bewohnerin meldete einen verdächtigen Geruch in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich lediglich um Kanalgase handelte.
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Eine Bewohnerin meldete einen verdächtigen Geruch in der Tiefgarage eines Mehrfamilienhauses. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich lediglich um Kanalgase handelte.
Durch eine Anwohnerin wurde Flammenschein aus einer benachbarten Wohnung gemeldet. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich lediglich um eine Kerze handelte. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Angebranntes Essen auf Herd, keine Tätigkeit. Ausgelöst durch vorgeschriebene Rauchmelder.
Es brannte auf einem Balkon. Der Feuer wurde durch den Wohnungseigentümer vor Eintreffen der Einsatzkräfte gelöscht.
Auslösung eines privaten Rauchmelders. Ohne Tätigkeit für die Feuerwehr.
Auslösung eines privaten Rauchmelders. Ohne Tätigkeit für die Feuerwehr.
Stadtbahn übersehen – Fußgängerin schwer verletzt
Stuttgart-Zuffenhausen (ots) – Eine 45 Jahre alte Fußgängerin hat am Freitag (27.11.2015) beim Überqueren der Gleise offenbar eine Stadtbahn übersehen und ist schwer verletzt worden. Die 45-Jährige überquerte gegen 08.05 Uhr zu Fuß die Haldenrainstraße an der dortigen Fußgängerfurt um zur Haltestelle Fürfelderstraße zu gelangen. An dem sogenannten „Z-Übergang“ übersah sie offenbar das gelbe Blinklicht und die von links kommende Stadtbahn der Linie U 7, die in Richtung Mönchfeld fuhr. Die Stadtbahn erfasste die 45-Jährige und schleifte sie mehrere Meter mit. Ein Notarzt versorgte die Frau an der Unfallstelle. Ein Rettungswagen brachte sie in ein Krankenhaus. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht Lebensgefahr. Die zirka 90 Fahrgäste im Stadtbahnzug blieben unverletzt. Der Sachschaden beträgt etwa 5.000 Euro. Die Stadtbahnlinie U 7 war an der Unfallstelle zwischen 08.05 Uhr und 09.30 Uhr in beiden Richtungen unterbrochen. Zwischen Mönchfeld und Zuffenhausen fuhren Ersatzbusse.
Angebranntes Essen auf Herd, keine Tätigkeit. Ausgelöst durch vorgeschriebene Rauchmelder.
Angebranntes Essen auf Herd, keine Tätigkeit. Ausgelöst durch vorgeschriebene Rauchmelder.