Auslösung privater Rauchmelder
Auslösung privater Rauchmelder – ohne Tätigkeit für die Feuerwehr
33/45-01
Auslösung privater Rauchmelder – ohne Tätigkeit für die Feuerwehr
Auslösung eines privaten Rauchmelders. Ohne Tätigkeit für die Feuerwehr.
Ein besorgter Bürger meldete Funkenschlag sowie Feuerschein aus einer Straßenlaterne. Vor Ort konnte nichts festgestellt werden. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Essen auf Herd. Keine Tätigkeit für die Freiwillige Feuerwehr.
Gemeldet wurde eine Rauchentwicklung in einer Küche. Vor Ort konnte eine leichte Verrauchung festgestellt werden. Die Wohnung wurde kontrolliert und den Bewohnern übergeben.
Gemeldet wurde eine Rauchentwicklung im Bereich des Romeo Hochhauses. Nach genauer Erkundung vor Ort konnte keine Rauchentwicklung festgestellt werden – kein Einsatz für die Feuerwehr.
Durch eine Anwohnerin wurde Flammenschein aus einer benachbarten Wohnung gemeldet. Vor Ort stellte sich heraus, dass es sich lediglich um eine Kerze handelte. Kein Einsatz für die Feuerwehr.
Kleinbrand an einer SSB Haltestelle. Kleinlöschgerät im Einsatz.
Es brannte auf einem Balkon. Der Feuer wurde durch den Wohnungseigentümer vor Eintreffen der Einsatzkräfte gelöscht.